Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des SC Preußen 06 e.V. Münster.
Erwerb und Verwendung der Eintrittskarten (im Folgenden „Tickets“ genannt) zu Veranstaltungen des SC Preussen 06 e.V. Muenster (im Folgenden Verein genannt) sowie der Zutritt zum Stadion unterliegen den nachstehenden Allgemeinen Ticket-Geschaeftsbedingungen („ATGB“) sowie der Stadionordnung des Eigentuemers, die ausdruecklich in diese ATGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser ATGB.
| 1. | Ticketbestellung |
| Tickets fuer die vom Verein veranstalteten Fussballspiele sind grundsaetzlich nur bei dem Verein oder den von ihm autorisierten Vorverkaufsstellen zu bestellen.
Bestellungen koennen nachtraeglich weder geaendert noch zurueckgenommen werden. Erst mit Absendung des Tickets an den Kunden wird das von diesem abgegebene Angebot von dem Verein angenommen. |
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| 2. | Zahlungsmodalitaeten |
| Die Hoehe der Eintrittspreise ergibt sich aus den aktuellen Preislisten des Vereins. Bestellungen werden grundsaetzlich per Vorauskasse (Kreditkarte, Verrechnungsscheck, EC-Karte, Einzugsermaechtigung, Überweisung oder bar) ausgefuehrt.
Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen. Sollte die Bezahlung nicht innerhalb der Frist erfolgen oder keine ausreichende Kontodeckung vorliegen, ist der Verein berechtigt, die Bestellung ersatzlos zu streichen bzw. die entsprechenden Tickets elektronisch zu sperren. Bis zu ihrer vollstaendigen Bezahlung verbleiben dem Kunden uebersandte Tickets im Eigentum des Vereins. Die Geltendmachung von Schadensersatzanspruechen bleibt fuer diesen Fall ausdruecklich vorbehalten. Fuer die vom Verein autorisierten Vorverkaufsstellen koennen abweichende Bestimmungen getroffen werden. |
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| 3. | Ticketauswahl |
| Falls der Kunde nicht anderes bestimmt hat, ist der Verein im Falle des Ausverkaufs der gewuenschten Kategorie berechtigt, dem Kunden ohne vorherige Mitteilung Tickets der naechsthoeheren oder –niedrigeren Kategorie zuzuteilen und/oder die Ticketzahl zu limitieren. | |
| 4. | Ticketversand |
| Der Versand der Tickets erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlaessigkeit oder Vorsatz auf Seiten des Vereins oder der von ihm beauftragten Personen vor. Die Auswahl des Transportunternehmens erfolgt durch den Verein. | |
| 5. | Reklamationen |
| Der Kaeufer ist verpflichtet, die Tickets nach Zugang auf ihre Richtigkeit im Hinblick auf Anzahl, Preis, Datum, Veranstaltung und Veranstaltungsort zu ueberpruefen. Eine Reklamation fehlerhafter Tickets hat unverzueglich (binnen dreier Arbeitstage) nach Eingang der Tickets beim Kunden schriftlich per E-Mail oder auf dem Postweg an die unter Ziffer 10 genannten Kontaktadressen zu erfolgen. Massgeblich fuer die Wahrung der Reklamationsfrist ist der Poststempel bzw. das Übertragungsprotokoll der E-Mail. Nach Ablauf der Reklamationsfrist bestehen keine Ansprueche auf Ruecknahme oder Neubestellung der Tickets. | |
| 6. | Ruecknahme/Erstattung der Tickets |
| Ein Umtausch der Tickets ist grundsaetzlich ausgeschlossen. Dem Kunden abhanden gekommene oder zerstoerte Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet. Die Ruecknahme der Tickets bzw. die Erstattung von Eintrittsgeldern aus Kulanz obliegt der freien Entscheidung des Vereins im Einzelfall.
Bei einer zeitlichen oder oertlichen Verlegung der Veranstaltung, insbesondere wenn ein Ligaspiel zum Zeitpunkt der Ticketbestellung von der DFL Deutsche Fussball Liga GmbH noch nicht endgueltig terminiert gewesen ist, besteht kein Anspruch auf eine Erstattung des Eintrittspreises. Gleiches gilt im Falle des Abbruchs des Spiels. Die Tickets behalten in jedem Fall ihre Gueltigkeit. Wird eine Veranstaltung abgesagt, so erhaelt der Ticketinhaber den Eintrittspreis gegen Rueckgabe des Originaltickets bei der Vorverkaufsstelle zurueck, bei der er das Ticket erworben hat. Bei der Erstattung werden keine Bearbeitungs- und Versandgebuehren zurueckgezahlt. |
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| 7. | Weitergabe der Tickets |
Zur Vermeidung von Gewalttaetigkeiten und Straftaten im Zusammenhang mit dem Stadionbesuch, zur Durchsetzung von Stadionverboten, zur Unterbindung des Weiterverkaufs von Tickets zu ueberhoehten Preisen und zur Trennung von Anhaengern der aufeinander treffenden Mannschaften waehrend eines Fussballspiels liegt es im Interesse des Vereins und der Sicherheit der Zuschauer, die Weitergabe von Tickets einzuschraenken. Der Verkauf der Tickets erfolgt daher ausschliesslich zur privaten Nutzung. Dem Ticketinhaber ist es insbesondere untersagt,
Auf Verlangen des Vereins ist der Kunde im Falle einer Weitergabe des Tickets dazu verpflichtet, Name, Anschrift und Geburtsdatum des neuen Ticketbesitzers mitzuteilen. Wird ein Ticket fuer die vorgenannten unzulaessigen Zwecke verwendet oder verstoesst der Ticketinhaber in sonstiger Weise gegen diese ATGB, so wird das Ticket ungueltig. Der Verein ist in diesem Fall berechtigt, das Ticket – auch elektronisch – zu sperren und dem Besitzer des Tickets entschaedigungslos den Zutritt zum Stadion zu verweigern bzw. ihn des Stadions zu verweisen. Fuer jeden Verstoss gegen die vorgenannten Untersagungen kann der Verein von dem Kunden zudem die Zahlung einer Vertragsstrafe in Hoehe von bis zu 2.500 EURO verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprueche bleiben hiervon unberuehrt. Zudem behaelt sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstossen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschliessen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Massnahmen einzuleiten. |
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| 8. | Recht am eigenen Bild |
| Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich fuer alle gegenwaertigen und zukuenftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme fuer Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom Verein oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden. | |
| 9. | Stadionordnung |
| Der Zutritt zum Stadion ist unabhaengig vom Alter nur mit einem gueltigen Ticket moeglich (ausgenommen Kinder bis 6 Jahre in Begleitung eines Erwachsenen mit gueltigen Ticket). Inhaber von ermaessigten Tickets sind verpflichtet, auf Verlangen einen zur Inanspruchnahme der Ermaessigung berechtigenden Ausweis oder sonstigen Nachweis vorzuzeigen. Die Wahrnehmung der Hausrechte bleibt dem Verein jederzeit unbelassen. Mit Verlassen der Veranstaltung verliert das Ticket seine Gueltigkeit.
Der Kunde unterwirft sich bei dem Besuch der Veranstaltung der Stadionordnung. Im Interesse der Sicherheit und eines geordneten und reibungslosen Ablaufs der Veranstaltung ist der Ticketinhaber verpflichtet, den Anweisungen der Polizei, des Vereins, des Sicherheitspersonals und der Stadionverwaltung in der Stadion Folge zu leisten. Jeder Ticketinhaber ist gehalten, mit Polizei, Verein, Sicherheitspersonal und Stadionverwaltung bei der Überpruefung seiner Identitaet zu kooperieren und die Beschlagnahme verbotener Gegenstaende, die sich in seinem Besitz befinden, zu dulden. Pyrotechnische Gegenstaende, insbesondere Feuerwerkskoerper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und aehnliche gefaehrliche Gegenstaende, Glasbehaelter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getraenke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstaende, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort oder der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abtraeglich sein koennen, sind verboten. Gleiches gilt fuer werbende, kommerzielle, politische oder religioese Gegenstaende aller Art, einschliesslich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblaetter. Die vorgenannten Gegenstaende duerfen nicht in die Stadion gebracht werden, der Veranstalter ist berechtigt, sie vorlaeufig in Verwahrung zu nehmen. Das Äussern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradikalen Parolen ist verboten. Das Betreten des Spielfeldes und das Be- und Übersteigen von Absperrungen ist untersagt. Personen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen, die sich gewalttaetig oder gegen die oeffentliche Ordnung verhalten, oder die die Besorgnis eines solchen Verhaltens erwecken, koennen der Stadion verwiesen werden. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (ausser fuer private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise ueber Internet oder andere Medien (einschliesslich Mobilfunk) zu uebertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktionen zu unterstuetzen. Geraete oder Anlagen, die fuer solche Aktivitaeten benutzt werden koennen, duerfen ohne vorherige Zustimmung des Vereins nicht in die Stadion mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, duerfen ausschliesslich fuer private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nutzung, gleich auf welche Weise und durch wen, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vereins. Der ungenehmigte Verkauf von Getraenken, Lebensmitteln, Souvenirs, Kleidern, Werbeartikeln, Fan-Artikeln und/oder anderen kommerziellen Artikeln ist untersagt. Fuer jeden Verstoss gegen die vorgenannten Verbote kann der Verein die Zahlung einer Vertragsstrafe in Hoehe von bis zu 2.500 Euro verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprueche bleiben hiervon unberuehrt. Zudem behaelt sich der Verein das Recht vor, Personen, die gegen diese Untersagungen verstossen, in Zukunft vom Ticketerwerb auszuschliessen, gegen sie ein Stadionverbot auszusprechen und/oder weitere zivil- und/oder strafrechtliche Massnahmen einzuleiten. |
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| 10. | Kontakt |
| Ticketbestellungen oder Rueckfragen zum Ticketverkauf koennen ueber die folgenden Kontaktmoeglichkeiten an den Verein gerichtet werden:
SC Preussen 06 e.V. Muenster |
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| 11. | Haftungsausschluss |
| Der Aufenthalt an und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Verein haftet, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur fuer Schaeden, die von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfuellungsgehilfen durch Vorsatz oder grobe Fahrlaessigkeit verursacht wurden, es sei denn, es sind wesentliche Vertragspflichten betroffen. Die Haftung des Vereins ist ausser im Falle vorsaetzlichen Handelns auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt, es sei denn, es liegt eine grob fahrlaessige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten vor. | |
| 12. | Datenverarbeitung/Datenschutz |
| Saemtliche vom Kunden uebermittelten personenbezogenen Daten werden vom Verein unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen be- und verarbeitet. Die Daten, insbesondere Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden vom Verein in dem fuer die Begruendung, Ausgestaltung oder Abaenderung des Vertragsverhaeltnisses jeweils erforderlichen Umfang im automatisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der Verein ist berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchfuehrung des Kaufvertrags beauftragte Dritte zu uebermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der geschlossene Vertrag erfuellt werden kann. | |
| 13. | Erfuellungsort/Gerichtsstand |
| Fuer Lieferung, Leistung und Zahlung ist alleiniger Erfuellungsort der Sitz des Vereins. Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des oeffentlichen Rechts oder oeffentlich-rechtliches Sondervermoegen, hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewoehnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschliessliche Gerichtsstand fuer alle Auseinandersetzungen aus und in Zusammenhang mit dem Vertragsverhaeltnis am Sitz des Vereins. Bei grenzueberschreitenden Vertraegen wird als ausschliesslicher Gerichtsstand fuer alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhaeltnis ebenfalls der Sitz des Vereins vereinbart. | |
| 14. | Schlussklausel |
| Sollten einzelne Punkte dieser ATGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchfuehrbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gueltigkeit des Vertrages und der uebrigen Bedingungen nicht beruehrt. Es gilt ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen ueber Vertraege ueber den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. |
Stand: 28.10.2011